Ihre Beglaubigung oder Beurkundung im Bezirk Kufstein

Die Beglaubigung für Ihre Rechtssicherheit – Notar im Bezirk Kufstein

Nur durch die Beglaubigung Ihrer Unterschrift oder die Anfertigung einer beglaubigten Kopie wird der Beweis für die Echtheit eines Dokuments erbracht. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine beglaubigte Kopie Ihrer Geburtsurkunde handeln oder um die Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf einem Kaufvertrag. Um die geleistete Unterschrift jederzeit nachvollziehen zu können, verbleibt bei uns ein Blatt mit Ihrer Kontrollunterschrift – schließlich kann sich Ihre Unterschrift im Laufe der Jahre verändern.

Rufen Sie Ihren Notar im Bezirk Kufstein an, um sich persönlich beraten zu lassen.

Unsere Verantwortung bei einer Beurkundung

Im Unterschied zu einer Beglaubigung, bei der wir nur die Echtheit Ihrer Unterschrift bestätigen, verfassen wir bei einer Beurkundung das gesamte Dokument. Dabei kann es sich um einen Schenkungsvertrag, um einen Ehevertrag oder um einen Erbverzichtsvertrag handeln, um nur einige Beispiele zu nennen. Zu unseren Pflichten im Bezirk Kufstein gehört dabei auch, Sie umfassend aufzuklären und zu belehren, bevor Sie unterzeichnen.

PERSÖNLICHE BERATUNG BEIM NOTAR

Ihr Notar im Bezirk Kufstein ist gerne persönlich für Ihre Fragen da. Wir gehen auf Ihre Anforderungen ein und führen unsere Arbeiten rasch und sorgfältig aus.

Lassen Sie sich von uns beraten und rufen Sie uns an unter +43 5372 621 42 oder verwenden Sie das Anfrageformular.

Mag. Dr. Josef Kurz im Bezirk Kufstein für Beurkundungen und Beglaubigungen